Unsere Leistungen im Detail
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Behandlungspflege
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Versorgung von Wunden
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Richten von Medikamenten / Verabreichen von Medikamenten
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Anziehen von Kompressionsstrümpfen/ An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
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Blutzuckermessung / Blutdruckmessung
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Katheterisierung und Pflege von liegendem Katheter
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Legen, Versorgen und Wechseln von Kathetern
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Behandlungen künstlicher Darmausgänge
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das Legen und die Versorgung von s.c. Infusionen
Grundpflege
Unterstützung bei der Körperpflege nach dem aktuellen Bedarf
Duschen und Baden
An- und Auskleiden
Hautpflege
Zubereiten und das Anreichen von Mahlzeiten
Hilfe beim Toilettengang
Einkaufen oder Besorgungen
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Reinigen der Wohnung, Einkaufen und Wäsche waschen
Betreuungsleistungen
Begleitung zu Ärzten und Behörden, Begleitung zu Freizeitangeboten, Spiele und Gespräche zu Hause, gemeinsame Gestaltung des Tages.
Überleitungspflege und Beratung
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation unterstützen wir Sie in der Versorgung und Pflege zu Hause – auch für einen begrenzten Zeitraum. Wir beraten Sie auch gerne bereits im Krankenhaus.
Pflegeberatungseinsätze nach § 37,3 SGB XI
Pflegende Angehörige erhalten von uns die notwendigen Nachweise entsprechend § 37, 3 SGB XI.
Beratung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige haben nach §45 SGB XI ein Recht auf eine individuelle Beratung und Schulung. Wir beraten Sie auch zu Hause, um vor Ort eine bestmögliche Hilfe für Sie zu gewährleisten.
Zusatzleistungen
Das gesamte Leistungsspektrum bieten wir auch für Klienten an, die von den Leistungsträgern bzw. den Krankenkassen nicht den notwendigen Pflegegrad erhalten. In diesen Fällen kann der Klient selbst, oder die Angehörigen, als Selbstzahler den gewünschten Service bei uns buchen.
24-Stunden-Erreichbarkeit
Rund um die Uhr sind wir für unsere Klienten da.
Hausnotruf
Sie können über uns ein Hausnotrufsystemüber unseren Kooperationspartner „Sonotel“ beziehen, mit dem Sie 24 Stunden täglich an 365 Tagen eine Notrufabdeckung erhalten.
Verhinderungspflege
Für den Fall, dass pflegende Angehörige oder privat pflegende Pflegekräfte einmal eine Vertretung für Stunden, Tage oder sogar Wochen brauchen, sei es im Fall eines
Termines,
Erholungsurlaubs
oder Erkrankung,
dann können Pflegebedürftige zusätzlich 1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege beziehen. Auch wenn bereits ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, steht den Betroffenen diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gesetzlich zu.
Dieses Gesetz der Verhinderungspflege möchte die Pflegenden entlasten damit weiterhin gewährleistet ist, dass Angehörige oder Pflegende ihren persönlichen Bedürfnissen nachgehen können, trotz verantwortungsvoller Aufgabe als Pflegeperson. Verhinderungspflege kann über das Jahr verteilt genutzt werden, solange es weniger als acht Stunden täglich sind. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nicht in das Folgejahr übertragbar.
Ihr Anspruch
VORAUSSETZUNGEN FÜR VERHINDERUNGSPFLEGE
Die zu pflegende Person hat eine Einstufung von Pflegegrad 2 bis 5
Es muss eine bereits bestehende Pflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegekasse bekannt sein
Verhinderungspflege ist jederzeit, auch ohne vorherigen Antrag möglich (Kostenerstattungsanspruch bei Vorkasse)
Soll die Rechnung direkt an die Pflegekasse gehen, dann ist ein vorheriger Kostenübernahmeantrag notwendig. Für die Beantragung bei der Pflegekasse ist der Pflegedienst gern behilflich