Unsere Leistungen im Detail

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Behandlungspflege

  • Versorgung von Wunden
  • Richten von Medikamenten / Verabreichen von Medikamenten
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen/ An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Blutzuckermessung / Blutdruckmessung
  • Katheterisierung und Pflege von liegendem Katheter
  • Legen, Versorgen und Wechseln von Kathetern
  • Behandlungen künstlicher Darmausgänge
  • das Legen und die Versorgung von s.c. Infusionen

Grundpflege

  • Unterstützung bei der Körperpflege nach dem aktuellen Bedarf
  • Duschen und Baden
  • An- und Auskleiden
  • Hautpflege
  • Zubereiten und das Anreichen von Mahlzeiten
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Einkaufen oder Besorgungen

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Reinigen der Wohnung, Einkaufen und Wäsche waschen

Betreuungsleistungen

Begleitung zu Ärzten und Behörden, Begleitung zu Freizeitangeboten, Spiele und Gespräche zu Hause, gemeinsame Gestaltung des Tages.

Überleitungspflege und Beratung

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation unterstützen wir Sie in der Versorgung und Pflege zu Hause – auch für einen begrenzten Zeitraum. Wir beraten Sie auch gerne bereits im Krankenhaus.

Pflegeberatungseinsätze nach § 37,3 SGB XI

Pflegende Angehörige erhalten von uns die notwendigen Nachweise entsprechend § 37, 3 SGB XI.

Beratung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben nach §45 SGB XI ein Recht auf eine individuelle Beratung und Schulung. Wir beraten Sie auch zu Hause, um vor Ort eine bestmögliche Hilfe für Sie zu gewährleisten.

Zusatzleistungen

Das gesamte Leistungsspektrum bieten wir auch für Klienten an, die von den Leistungsträgern bzw. den Krankenkassen nicht den notwendigen Pflegegrad erhalten. In diesen Fällen kann der Klient selbst, oder die Angehörigen, als Selbstzahler den gewünschten Service bei uns buchen.

24-Stunden-Erreichbarkeit

Rund um die Uhr sind wir für unsere Klienten da.

Hausnotruf

Sie können über uns ein Hausnotrufsystemüber unseren Kooperationspartner „Sonotel“ beziehen, mit dem Sie 24 Stunden täglich an 365 Tagen eine Notrufabdeckung erhalten.

 

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass pflegende Angehörige oder privat pflegende Pflegekräfte einmal eine Vertretung für Stunden, Tage oder sogar Wochen brauchen, sei es im Fall eines
  • Termines,
  • Erholungsurlaubs
  • oder Erkrankung,
dann können Pflegebedürftige zusätzlich 1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege beziehen. Auch wenn bereits ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, steht den Betroffenen diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gesetzlich zu.
Dieses Gesetz der Verhinderungspflege möchte die Pflegenden entlasten damit weiterhin gewährleistet ist, dass Angehörige oder Pflegende ihren persönlichen Bedürfnissen nachgehen können, trotz verantwortungsvoller Aufgabe als Pflegeperson. Verhinderungspflege kann über das Jahr verteilt genutzt werden, solange es weniger als acht Stunden täglich sind. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nicht in das Folgejahr übertragbar.

 

Ihr Anspruch

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR VERHINDERUNGSPFLEGE

 

  • Die zu pflegende Person hat eine Einstufung von Pflegegrad 2 bis 5
  • Es muss eine bereits bestehende Pflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegekasse bekannt sein
  • Verhinderungspflege ist jederzeit, auch ohne vorherigen Antrag möglich (Kostenerstattungsanspruch bei Vorkasse)
  • Soll die Rechnung direkt an die Pflegekasse gehen, dann ist ein vorheriger Kostenübernahmeantrag notwendig. Für die Beantragung bei der Pflegekasse ist der Pflegedienst gern behilflich
Auch wenn die Verhinderungspflege genutzt wird, bezieht die pflegende Person trotzdem die gewohnt vollen Leistungen.

Unsere Werte sind uns wichtig

Zusammenarbeit

Qualität

Respekt